Anfang 2024 führte die Europäische Kommission bei sechs großen Reifenherstellern Durchsuchungen wegen des Verdachts auf kartellrechtswidrige Preisabsprachen durch. Die laufenden Ermittlungen beziehen sich auf Ersatzreifen für Lkw, Busse, Transporter und Autos.
Laut Kommission fanden die Preisabsprachen in einem (bislang unveröffentlichten) Hauptzeitraum statt; außerdem lagen Hinweise vor, dass es auch davor schon Absprachen gegeben hatte.
Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 9. Juli 2025 bestätigt, dass der Verdacht der Kommission auf wettbewerbswidrige Praktiken im Hauptzeitraum hinreichend begründet war (Rs. T-188/24).
Darüber hinaus scheinen mehrere Reifenhersteller – darunter Goodyear – die Kommission als „Kronzeugen“ bei der Aufklärung des Reifenkartells zu unterstützen, was darauf hindeutet, dass es dann auch entsprechende Kartellverstöße gab.
Vor diesem Hintergrund gibt es starke Hinweise auf ein Reifenkartell, was wiederum bedeuten dürfte, dass Reifenkäufern entsprechende Schadensersatz-ansprüche zustehen.
Betroffene Unternehmen: Die Durchsuchungen betrafen Continental, Michelin, Bridgestone, Pirelli, Goodyear und Nokian.
Umfang des Falls: Das mutmaßliche Kartell betrifft neue Ersatzreifen, die auf dem europäischen Markt verkauft wurden und betrifft eine Vielzahl von Branchen und Fahrzeugtypen (Lkw, Busse, Transporter und Autos).
Mögliche Ansprüche: Wenn sich der Verdacht bestätigt, könnten Reifenkäufer einen Anspruch auf Entschädigungen haben – möglicherweise bis zu 15 % des Kaufpreises zuzüglich Zinsen (basierend auf Erfahrungen mit ähnlichen Fällen).
Wir raten dazu, zunächst noch nichts zu unternehmen, sondern die weiteren Ermittlungen der Kommission abzuwarten. Erst dann lässt sich sagen, wie hoch die Ansprüche tatsächlich sind und auf dieser Basis ein faires Angebot für die Anspruchsdurchsetzung kalkulieren.
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